Transportunternehmen - Neue/r Geschäftsführer/in, bzw. neue verantwortliche Person
Einreichung
Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Voraussetzungen
Für den gewerblichen Güter- und Personentransport gelten folgende Bedingungen als Voraussetzung:
Das Unternehmen muss im Besitz einer gültigen Transportunternehmerbewilligung für die Durchführung von Güter- / Personentransporten sein.
Die Bedingungen des Strassentransportgesetzes (LGBl. 2006 Nr. 185) und der Verordnung über die Zulassung und die Ausübung der Tätigkeit als Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr (STUV), (LGBl. 2006 Nr. 259) müssen erfüllt sein.
Der Geschäftsführer muss einen Nachweis der fachlichen Eignung erbringen.
Der Inhaber der Bewilligung resp. der Geschäftsführer einer in Liechtenstein gewerblich tätigen Firma muss tatsächlich und leitend im Unternehmen tätig sein. Ein entsprechender Nachweis ist vom Antragsteller zu erbringen (z. B. in der Form einer schriftlichen Bestätigung, eines Arbeitsvertrages o.ä.).
Im Falle eines ausländischen Wohnortes muss aus diesem Nachweis hervorgehen, dass die leitende und tatsächliche Führung des Betriebes vom ausländischen Wohnort aus möglich ist. Ebenso muss klar zum Ausdruck kommen, in welcher Art und Weise sich der Antragsteller oder Geschäftsführer im Betrieb betätigt und mit welchen Kompetenzen und Befugnissen dieser ausgestattet ist. Grundsätzlich wird eine wöchentliche Minimalbeschäftigung von zwei vollen Arbeitstagen vorausgesetzt.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Dem Antrag sind folgende Dokumente beizulegen:
FL-Bürger/-innen mit Wohnsitz im Inland: Kopie des Personenausweises oder Passkopie, ein Strafregisterauszug und ein Betreibungsregisterauszug.
Ausländische Personen mit Wohnsitz im Inland: Es ist zusätzlich eine Kopie des FL-Ausländerausweises beizulegen.
Personen mit Wohnsitz im Ausland: Kopie des Personenausweises oder Passkopie, Strafregisterauszug, Betreibungsregisterauszug und Wohnsitzbestätigung des Wohnortes.
Weiters: Prüfungsnachweis über die abgeschlossene Fachprüfung Transport im Güter- oder Personentransport
Beachten
Für Bewilligungen für den Gütertransport bis 3.5 Tonnen Gesamtgewicht oder für den Personentransport mit Fahrzeugen bis zu 9 Sitzplätzen (einschliesslich des Fahrersitzes) ist der Nachweis der fachlichen Eignung des Geschäftsführers (Prüfungsausweis über die abgeschlossene Fachprüfung Transport) nicht erforderlich.
Bei Tod oder Verlust der Handlungsfähigkeit des Bewilligungsinhabers oder des Geschäftsführers muss die Fortführung des Unternehmens beantragt werden. Das Amt für Volkswirtschaft kann die Fortführung des Unternehmens für die Dauer von höchstens einem Jahr bewilligen, sofern die Leistungen des Unternehmens von einer Person übernommen wird, die tatsächlich und leitend im Unternehmen tätig und zuverlässig ist und in diesem Unternehmen führend tätig war.
Für weitere Informationen:
- Merkblatt zur Einreichung eines Gesuches für ein Strassentransportunternehmen (364 kb)
Kontakt
Amt für Volkswirtschaft
[email protected] +423 236 68 71 Fax +423 236 68 89
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