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Formulare

Reproduktion von Geodaten des Landes: Gesuch um Veröffentlichung

Einreichung

Der Antrag erfordert keine Unterschrift, jedoch eine zusätzliche Bestätigung.

Wenn Sie sich beim Formular-Aufruf mit der eID.li oder lilog (Anmeldung noch bis 07.05.2025 möglich) anmelden, können Sie den Antrag ohne weitere Bestätigung direkt einreichen.

Wenn Sie von der Anmelde-Möglichkeit keinen Gebrauch machen, erhalten Sie nach Absenden des Antrages an die von Ihnen angegebene Adresse ein Mail mit einer Bestätigungsaufforderung. Wichtig: Ihr Antrag wird erst nach Eingang Ihrer Bestätigung bearbeitet.

Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.

Voraussetzungen

Dieser Antrag muss eingereicht werden, wenn Daten oder Pläne aus der GDI Liechtenstein z. B. in einem Prospekt, in einer Zeitung oder Zeitschrift, in einem Buch oder auch als Ortsplan veröffentlicht werden sollen. Im Speziellen muss es sich dabei um die Amtliche Vermessung oder um andere raumbezogene Themen handeln, für deren Erfassung eine Fachstelle der Landesverwaltung zuständig ist.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Im Antrag ist die Art der zu veröffentlichten Daten zu beschreiben (z. B. Amtliche Vermessung, Karte, Orthophoto, Fachdaten) inkl. Gebiets- oder Koordinatenangabe sowie, falls vorhanden, die Nummer der Datenlieferung. Im Weiteren muss die Art der Reproduktion und der Benutzer-/Benutzerinnenkreis angegeben werden (Gratisabgabe, Verkaufsprodukt, weitere).

Kosten

Die Bewilligung ist gratis

Beachten

  • Die Reproduktion bzw. Veröffentlichung von Geodaten des Landes ist gemäss GDI-Gebührenverordnung vom 30. August 2012 bewilligungspflichtig.
  • Wenn nach Erteilung der Bewilligung die Publikation erfolgt, muss mit folgendem Vermerk auf die Herkunft der Daten hingewiesen werden:

    "Plangrundlage: Amt für Tiefbau und  Geoinformation"
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