Bewilligungsgesuch für Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Einreichung
Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Voraussetzungen
Die selbständige Ausübung der Tätigkeit als Arbeitsvermittler oder Personalverleiher (Arbeitskräfteüberlassung) ist bewilligungspflichtig.
Die verantwortliche Person muss insbesondere über spezifische Fachkenntnisse gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz verfügen
Notwendige Unterlagen und Informationen
Alle Dokumente sind in deutscher Sprache einzureichen, allfällige fremdsprachige Diplome, Fähigkeitszeugnisse und Arbeitsbestätigungen etc. sind zu übersetzen und amtlich beglaubigen zu lassen.
Es ist eine inländische Betriebsstätte nachzuweisen, die eine vertrauliche und störungsfreie Gesprächsführung und Geschäftsabwicklung ermöglichen. Hierfür sind ein Mietvertrag oder ein Eigentumsnachweis inkl. Grundrissplan einzureichen.
Folgende Dokumente sind dem Ansuchen zudem beizulegen:
- ID- oder Passkopie
- Aktueller Strafregisterauszug im Original, nicht älter als 3 Monate
- Aktueller Pfändungsregisterauszug der letzten 3 Jahre im Original, nicht älter als 3 Monate
- Aktuelle Wohnsitzbestätigung im Original, nicht älter als 3 Monate (bei Wohnsitz im Ausland)
- Kopie Ausländerausweis (bei ausländischer Staatsbürgerschaft mit Wohnsitz im FL)
- Nachweise der ausreichenden beruflichen Qualifikation
- Nachweis der Hinterlegung der Kaution (gilt nur für den Personalverleih)
Kosten
- Bewilligung für die Arbeitsvermittlung im Inland: CHF 200.-
- Bewilligung für die Arbeitsvermittlung im Ausland: CHF 300.-
- Bewilligung für den Personalverleih im Inland: CHF 300.-
- Bewilligung für den Personalverleih ins Ausland: CHF 400.-
Beachten
Gesetzliche Grundlage für dieses Ansuchen ist das Arbeitsvermittlungsgesetz, LGBl. 2000 Nr. 103, sowie die dazugehörige Verordnung, LGBl. 2000 Nr. 146.
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