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Formulare

Antrag auf Nachdruck oder Löschung einer AVG-Bewilligung

Einreichung

Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.

Kosten

Die Löschung ist gebührenfrei.

Beachten

Die Original-AVG-Bewilligung ist an das Amt für Volkswirtschaft zurückzusenden.

Zum Formular

Kontakt

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Amt für Volkswirtschaft
Postfach 684
9490 Vaduz

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9494 Schaan

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