Antrag auf Nachdruck oder Löschung einer AVG-Bewilligung
Einreichung
Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Kosten
Die Löschung ist gebührenfrei.
Beachten
Die Original-AVG-Bewilligung ist an das Amt für Volkswirtschaft zurückzusenden.
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[email protected] +423 236 68 71 Fax +423 236 68 89
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